Die Unterhaltsreinigung fällt in der Regel in regelmäßigen Abständen an. Sie erhält den gewünschten oder geforderten Zustand des Haushalts und wird von mir nicht angeboten!
Typische Arbeiten sind Staubwischen, Staubsaugen, Fußboden wischen und Nassreinigung der Sanitärobjekte.
Die Unterhaltsreinigung dient dazu, die von Ihnen geforderte Sauberkeit in Ihrer Wohnung aufrecht zu erhalten.
In den Wohnräumen betrifft diese Reinigung alles, welches vom Boden aus ohne Steighilfen erledigt werden kann.
Die Grundreinigung ist auch als Frühjahrsputz bekannt.
Sie erfolgt für gewöhnlich ein- bis zweimal im Jahr oder dann, wenn ein bestimmter Anlass die Reinigung erforderlich macht.
Sie umfasst alle Arbeiten der Unterhaltsreinigung und zusätzlich die intensive Pflege der Räume und der Einrichtung, je nach Kundenwunsch!
Diese Reinigung wird nicht im Zuge der Unterhalts- und Grundreinigung erledigt.
Sie wird im Anschluss von Entrümpelungen, Räumungen, Umbauten, Handwerkerarbeiten wie dem Maler usw. ausgeführt oder bei Vernachlässigung aus verschiedensten Gründen durch die Bewohner.
Der grundlegende Unterschied ist eine deutliche höhere körperliche Belastung, sei es durch Umstellen von Möbeln, oder notwendiger Verwendung von aggressiven Reinigungsmitteln, sowie erschwerte Schmutzentfernung wie Fettschichten, extremen Kalkablagerungen und dergleichen.
Darunter fallen auch Belastungen durch Staub und Unrat bei Reinigung von Dachboden, Keller, Nebengebäuden oder ähnlichen Räumlichkeiten.